Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7061
LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22 B ER (https://dejure.org/2022,7061)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2022 - L 18 AS 12/22 B ER (https://dejure.org/2022,7061)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - L 18 AS 12/22 B ER (https://dejure.org/2022,7061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 SGB 2, § 86b Abs 2 SGG
    Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Wege des einstweiligen Rechtschutzes für einen Obdachlosen Ausländer nach fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7 Abs 1 SGB II ; § 86b Abs 2 SGG
    Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Wege des einstweiligen Rechtschutzes für einen Obdachlosen Ausländer nach fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland

  • rechtsportal.de

    § 7 Abs 1 SGB II ; § 86b Abs 2 SGG
    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Leistungsausschluss für Unionsbürger; Verfestigung eines Aufenthalts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
    Daher sind die Fachgerichte gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn Antragstellern sonst eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in ihren Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl BVerfGE 93, 1 ; 126, 1 ).

    Hierbei ist dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte Rechnung zu tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeit zu verhindern (vgl BVerfGE 126, 1 ).

  • BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl BVerfG, Beschluss vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 - juris - Rn 15 mwN).

    Ist eine der drohenden - vorliegend im Hinblick auf das sog Gegenwärtigkeitsprinzip existenzsichernder Leistungen letztlich irreparable - Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8; Beschluss vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 - juris - Rn 15 mwN; stRspr).

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsverstoß durch die Auslegung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
    Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8).

    Ist eine der drohenden - vorliegend im Hinblick auf das sog Gegenwärtigkeitsprinzip existenzsichernder Leistungen letztlich irreparable - Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8; Beschluss vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 - juris - Rn 15 mwN; stRspr).

  • BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
    Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8).

    Ist eine der drohenden - vorliegend im Hinblick auf das sog Gegenwärtigkeitsprinzip existenzsichernder Leistungen letztlich irreparable - Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8; Beschluss vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 - juris - Rn 15 mwN; stRspr).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
    Vorliegend ist der Anspruch auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG betroffen, dessen Beeinträchtigung auch nachträglich bei einem erfolgreichen Abschluss des ? möglicherweise noch längere Zeit in Anspruch nehmenden ? Hauptsacheverfahrens nicht mehr ausgeglichen werden kann, weil der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden kann, in dem er besteht (vgl BVerfGE 125, 175 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
    Daher sind die Fachgerichte gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn Antragstellern sonst eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in ihren Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl BVerfGE 93, 1 ; 126, 1 ).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
    Dies gilt umso mehr, als die Rückausnahme, die gleichlautend im Recht des SGB XII normiert ist, auch im Lichte des Grundrechts des Antragstellers auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG auszulegen ist, das deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in Deutschland aufhalten, gleichermaßen zusteht, dem Grunde nach unverfügbar ist und das kraft Verfassungsrechts gebietet, dass ein Leistungsanspruch eingeräumt werden "muss" (so ausdrücklich Bundesverfassungsgericht , Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris - Rn 62 mwN).
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
    Aufgrund dieser generellen Freizügigkeitsvermutung muss der Aufenthalt eines EU-Ausländers zumindest solange als rechtmäßig angesehen werden, bis die zuständige Ausländerbehörde das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts aufgrund von § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bzw der Missbrauchstatbestände in § 2 Abs. 7 FreizügG/EU festgestellt und damit nach § 7 Abs. 1 FreizügG/EU die sofortige Ausreisepflicht begründet hat (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris - Rn 25).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
    Droht einem Antragsteller - wie hier - bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
    Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtspositionen zurückgestellt werden (vgl BVerfGE 35, 382 ; BVerfG, Beschluss vom 1. August 2017 - 1 BvR 1910/12 - juris - Rn 12).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2017 - L 15 SO 112/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - L 5 AS 457/21

    Daueraufenthaltsrecht - Rückausnahme - fortwährende Meldungen

  • BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 1246/19

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - L 9 SO 56/21

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 1812/19

    Anspruch des österreichischen Staatsangehörigen auf Leistungen der Grundsicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - L 15 SO 353/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2019 - L 6 AS 152/19

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - L 7 AS 1070/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

  • LSG Hamburg, 20.06.2019 - L 4 AS 34/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 146/18

    Sozialhilfe - Leistungsausschluss für Ausländer - Ausnahme bei mindestens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht